Aufklärung im Almflächenstreit: Beitrag aus der aktuellen IG-MilchPost

Almbauern haben für die Futterfläche gar keine Förderung erhalten

Almbauer Johann Fuchs aus Unken hat im Umrechnungssystem zur Einheitlichen Betriebsprämie entdeckt, dass aus der zu Grunde gelegten Fläche kein Euro Förderung berechnet und ausbezahlt werden konnte.

SACHVERHALTSDARSTELLUNG zum Almflächenkonflikt 2005 – 2014

Von Franz Rohrmoser, Konfliktforscher in Zusammenarbeit mit Johann Fuchs im April 2019

Ergebnis

Johann Fuchs aus dem Pinzgauer Unken weist nach, dass die ca. 6000 betroffenen Almbauern zu Unrecht wegen zu hoher Flächenangabe verleumdet, angeklagt und mit zum Teil hohen Rückforderungen und Geldstrafen belastet wurden, denn diese Bauern erhielten in den fraglichen Jahren für die Fläche gar kein Fördergeld.

Durch ein vorsorglich angewandtes Rechensystem wurde der Flächenbezug nur betragsneutral in die bereits vorher feststehende Fördersumme eingefügt. Somit hatte die Fläche keine Betragswirkung und die Bauern konnten gar keine unrechtmäßige Förderung erhalten.

Als 2009 die EU Österreich mit einer Strafzahlung in Höhe von ca. 64 Millionen Euro drohte, suchte man in der Panik den Schuldigen bei den Almbauern. Der damalige Landwirtschafts-minister Nicolaus Berlakovich setzte eine überfallsartige Prüfaktion bei den Almbauern in Bewegung, aus der Annahme heraus, sie hätten sich mit zu hoher Flächenangabe unrechtmäßige EU-Förderungen erschlichen. Dass dies gar nicht möglich war, beweist die folgende Untersuchung im chronologischen Ablauf. Wir gehen von der Annahme aus, dass viele technisch und politisch Verantwortliche den entscheidenden Rechnungsmodus auf der ersten Umrechnungstabelle zur Einheitlichen Betriebsprämie selbst noch nie gesehen und verstanden haben.

Aus Sicht der Konfliktforschung wiederholt sich hier ein schlimmer Mechanismus, den wir kennen: Wenn Führungskräfte mit einem eigenen Konflikt nicht fertig werden, suchen sie oft auf der unteren Ebene der Hierarchie einen Schuldigen. So lief es bei den Almbauern. In ihrer Unfähigkeit, die Ursache für die EU-Strafe bei sich in der Behörde zu suchen, machten sie den Almbauern zum Schuldigen, um dort das drohende Strafgeld einzutreiben. Wir brauchen Aufklärung. Es geht nun darum, den immer noch laufenden Mechanismus der Schuld-zuschiebung an die Almbauern und das Geldeintreiben von ihnen öffentlich bewusst zu machen, um diesen Unfug zu stoppen. Es geht zweitens um Wiedergutmachung an die Betroffenen. Die Politik muss die beschädigte Ehre der Almbauern wieder herstellen und ihnen das abgepresste, einbehaltene Geld aus ihren ohnehin kargen Almbauernvermögen wieder zurückgeben.

 

Meine Arbeit mit Johann Fuchs, einem mutigen Kämpfer

Johann Fuchs ist diesem Unrecht bis zurück zur Umwandlung auf die Einheitliche Betriebsprämie auf den Grund gegangen und hat im August 2011 sofort bei Radio Salzburg gegen diese Darstellung protestiert. Er schrieb viele Briefe an Presse, Politiker, Anwälte und einen Prüfantrag mit Sachverhalt an den Rechnungshof. Einen sehr persönlichen Brief schrieb er als Schützen-kollege an Ex-Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter, der ihm auch antwortete, die Sache an die Fachabteilung weitergeleitet zu haben. Im März 2019 traf er zusammen mit weiteren Kämpfern in Alpach die zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger. Sie übergaben ihr eine Petition zum Problem Almfutterflächen. Es gibt Anzeichen aus dem Ministerium, dass man um Aufklärung bemüht ist. Fuchs ist auch in Verbindung mit den wenigen noch kämpfenden Almbauern, etwa der Plattform in Oberkärnten um Heimo Urbas, Ernst Feichter und Mitkämpfern aus dem Unabhängigen Bauernverband Salzburg, KR Stefan Weiß und KR Sepp Tiefenbacher aus Niedernsill. Fuchs und Tiefenbacher sprachen auch im Juli 2018 im Ministerium in Wien vor. Nun holt sich Hans Fuchs Hilfe bei der IG-Milch und deren Obmann Ewald Grünzweil. Dieser sagte zu mir: Franz, das ist ein Fall für dich.“ Ich weiß aus Erfahrung, wenn ich mit meinem „Werkzeug“ in das Konfliktfeld eintauche, um den Mechanismus von innen zu analysieren und erklärbar zu machen, dann bewirkt das etwas. Ich musste anfangs erst die abgekürzten Begriffe wie „ALM-FUTTERFLÄCHEN“ (AFFL) oder „EINHEITLICHE BETRIEBSPRÄMIE“ (EBP) oder „FLÄCHENZAHLUNGSANSPRUCH“ (FZA) etc. lernen, mit denen hier gearbeitet wird, um es verstehen zu können. Und Johann Fuchs sagte mir beim ersten Treffen: „So gut hat mir bisher keiner zugehört, denn Anwälte und Journalisten steigen in der Regel nach kurzer Zeit wegen Komplexheit wieder aus.“ Ich denke, am verständlichsten wird es, wenn wir die Sache chronologisch im Ablauf schildern. Ich halte mich dabei an die handschriftliche Chronologie von Johann Fuchs. Er bewirtschaftet mit seiner Frau Sieglinde, die ihn bei seiner Aufklärungsarbeit unterstützt und dem Sohn in Unken einen der rund 6000 vom Konflikt betroffenen Almbauernhöfe, die alle unter dem Problem leiden. Von ihrem Hof wurden über € 18.000,- eingezogen. Das verlorene Geld und die verletzte Ehre belasten. Seine Frau Sieglinde sagt es so: „Der Vorwurf nagt an mir (nagt an meiner Seele).“

 

Chronologie zum Almfutterflächenstreit nach Johann Fuchs 

  • 1995: EU-Beitritt. Es gab damals eine Mähflächenaufnahme nach Katasterplänen, eine Alm mit Servituts-Weiderechten. Diese wurde nach Auftriebstückzahl in Hektar umgerechnet.
  • 1996: Erste Aufnahme der Almen nach Katasterplänen bei der Bezirksbauernkammer. Die Gemeinschaftsweide Hochalm umfasste ca. 200 Hektar inkl. der bewaldeten Anteile.
  • 1996-97: Herausrechnung der Futterflächen aus den Gesamt-Alm-Flächen durch die Bezirks-Bauernkammer mit Hilfe der Bauern.
  • 2001: Erste Erhebung der Almfutterflächen mit SAGIS-Bildern durch die Bezirksbauernkammer, gemeinsam mit den Almbauern. Bewaldete Weiden wurden zu 30 %, 50 %, 70 % als Futterfläche bewertet, es war ein Schätzspiel, der BBK-Angestellte ging sorgfältig vor, zog Wege, Hütten, Muren ab. Im Vertrauen auf die Richtigkeit wurden im Auftrag des Bauern Pläne ausgedruckt, mit Bestätigung der Kammer den Bauern zugesendet, um sie für eine AMA Prüfung aufzubewahren. Diese 1. Almflächenauf-nahme wurde von der AMA 10 Jahre lang akzeptiert und nie geprüft. Diese erste gemeinsame rein statistische Erhebung mit den Kammerfachleuten (VIER Augen-Prinzip) wurde ohne Hintergrund oder Antrag auf eine Flächenförderung gemacht. Nachher gaben aber AMA und Ministerium den Bauern alleine die Schuld.
  • 2004-2005: Umstellung des Fördersystems EU-weit von Tierhaltungs-Produktionsprämien durch Entkoppelung dieser auf eine flächenbezogene Einheitliche Betriebsprämie in einem Umrechnungssystem wie bei der Euro-Umstellung: Als Grundlage wurden die 3 Jahre von 2000, 2001, 2002 genommen, die sich daraus ergebende Summe ergab den „Referenzbetrag Tiere“ und somit die Gesamtsumme der neuen Einheitlichen Betriebsprämie. Die gesamte Flächenkomponente Almen wurde mit Null Die Umstellung wurde als Verwaltungsvereinfachung angepriesen. Bis zu 7 verschiedene Tierprämien, die bis dahin jede extra beantragt werden mussten, wurden in der Einheitlichen Betriebsprämie zusammengefasst. Die Beträge der bisherigen, nun entkoppelten Tierprämien, welche den Almbauern genauso rechtmäßig zustanden wie jedem anderen tierhaltenden Betrieb in Österreich, ergaben zusammen die Höhe der Fördersumme. Diese Summe sollte in den Folgejahren jedem Bauern als Einheitliche Betriebsprämie ausbezahlt werden. Das war Wille und Auftrag der EU.
  • Herbst 2004: Nun beginnt eine Beiziehung der 2001 erhobenen, aber bis 2005 förderungslos gebliebenen Almfutterflächen zusammen mit den Hofwiesenflächen zur Referenzfläche der EBP. Die Almen waren unmöglich genau messbar und wurden auch nie auf EU-Futterflächen-Konformität überprüft. Aufgrund der ungenauen Almflächen wurden bei der Berechnung alle Almflächen mit Null bewertet. Der Referenzbetrag Tiere bildet in Summe den Gesamtbetrag, dieser Gesamtbetrag wurde durch die Hereinnahme der Almfutterflächen nur durch mehr Hektar dividiert, um die Flächenzahlungsanspruchswerte (FZA) zu ermitteln. Bildlich erklärt erhielt der Bauer für seine berechtigte Fördersumme von zum Beispiel 1000,- Euro statt 10 x 100 einen gesplitteten Betrag aus 50 x 20.
  • Von diesem gesplitteten Betrag wurde durch die Flächenreduzierung ein Teil oder alles weggenommen. Der Aufschrei des Bauern: „Ich habe ja nur die gleiche Summe aus mehr Kleinbeträgen erhalten“, wird bereits nicht mehr gehört, aber er wird öffentlich als versuchter Förderbetrüger wahrgenommen.

 

Wie geht der Flächentrick: Aus der Gesamtsumme der Förderung je Betrieb wurde ein Referenzbetrag gebildet. Dieser wurde durch die bewirtschafteten Hektar dividiert und ergab somit die Zahlungsansprüche pro Hektar (FZA), deren Summe wieder die gleiche Ausgangsgesamtsumme ergab. Mit dieser Milchmädchenrechnung wurde die Flächenbeiziehung künstlich hergestellt, um der EU-Einheitlichen Betriebsprämie und Scheingerechtigkeit zu entsprechen. Das war eine Heranziehung der Fläche zum bereits feststehenden Betrag. Eine Bereicherung von Almbauern durch Angabe zu hoher Flächen im fraglichen Zeitraum 2005 bis 2014 war deshalb gar nicht möglich.

 

  • 2004 – 2006: Aufbau der EU-Milchausgleichsprämie als Hilfe für die Milchbauern wegen der geplanten Abschaffung der Milchkontingentierung und dem Preisverfall. Basis war das Milch-Kontingent eines jeden Hofes. Mit Beginn 2004 mit ca. 1 Cent je kg Kontingent, das bis 2006 auf 3,552 Cent stieg. Das machte 2006 beim eigenen Hof in Summe/Jahr € 1.614,35. Davon wurde für Bildung einer nationalen Reserve € 29,99 abgezogen. Letztlich € 1.593.36 Euro. Diese Milchausgleichsprämie wurde 2006 zur Gesamtsumme von 2005 dazugerechnet und somit wieder auf die Hektar pro Betrieb verteilt.
  • 2001 bis 2010: In dieser Zeit gab es keine Almflächenkontrollen in unserem Gebiet, es schien alles ok. Laut Zeitungsberichten fanden in anderen Gebieten Almflächenfeststellungen durch gemischte Kommissionen aus AMA, Bauernkammer, Fachleuten und Bauern statt.
  • 2009: der Sturm bricht aus. Österreich hat die Klage gegen die EU in Bezug auf Futterflächen verloren und die EU droht mit 64 Millionen Strafe. Das macht den amtierenden Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich nervös. Jetzt wird es für die Almbauern richtig heiß und ungemütlich. Minister Berlakovich gibt den Almbauern die Schuld und schickt die Truppe von AMA Prüfern aus, um alle Almflächen nieder zu prüfen. Laut Aussage eines Insiders soll Berlakovich gesagt haben: „Der Westen muss bluten“. Nun wurden Almflächen, die ehemals sogar durch gemischte Kommissionen bestätigt waren, von den AMA-Prüfern extrem reduziert. Diese Reduzierung wurde zur Grundlage des Förderabzuges.
  • 2010 erfolgte auch EU-weit die Anwendung eines neuen, strengeren Mess-Systems. Nun kam eine rigorose Reduzierung der Almfutterflächen durch digitalisierte Vermessung. Auf Druck der AMA über die Bezirksbauernkammern wurden die Bauern zur „freiwilligen“ Zustimmung gedrängt. Gut gemeint im Glauben, dass in Zukunft die Prämie im korrekten Zustand auf verkleinerter Fläche ausbezahlt wird, stimmte man zu. Johann Fuchs hat die empfohlene Kompression der Einheitlichen Betriebsprämie beantragt, die aber für 2010 von der AMA noch nicht anerkannt wurde.
  • Im Oktober 2010 erfolgte dann eine erste Almflächenkontrolle. Diese wurde unabgeschlossen ohne Aufklärung beendet. Der Prüfer sagte, er wolle die Sache zuhause fertig machen und schickte nach 14 Tagen ein unleserliches Dokument. 2/3 der Almfläche wurden nicht anerkannt. Fehler mit 70% aufwärts wurden angenommen und mit 100 % Rückforderung der Einheitlichen Betriebsprämie bestraft und zusätzlich mit Sanktionsstrafen belegt.
  • 2011: Beginn massiver Rückforderungen für alle reduzierten Almflächen mit einer Wirkung bis 100 % und dies 5 Jahre zurück bis 2006. Dazu noch eine Strafe von ca. 5.000,- Euro. Auch alle Bauern, die 2010 die Almen und Weiden freiwillig reduziert haben, wurden für das Jahr 2009 und weitere 3 Jahre zurück bestraft. Nach genehmigter Almkompression bekam der Bauer wieder den vollen Förderbetrag der Ausgangssumme, die dem Bauern laut EU immer zustanden.
  • 2015: Jetzt erst wurde ein neues System eingeführt, das die Einheitliche Betriebsprämie aus gemessener Fläche x Förderbeitrag je Hektar berechnet. Ab nun hat die Flächengröße erst eine Wirkung auf die Förderhöhe. Bis 2014 stand die Summe der Einheitlichen Betriebsprämie bereits vorher fest und die Fläche wurde lediglich betragsneutral beigezogen.

 

Zusammenfassendes Ergebnis des Almbauernkonfliktes

  1. Die EU-Flächenfixierung

Der Ablauf macht deutlich, dass die österreichischen Behörden wohl deutlich von der EU in Bezug auf eine Einführung des Flächenbezuges unter Druck waren. Hier kommen wir zum Kern des Problems. Für die EU-Kommission ist das Flächenmaß sozusagen „die heilige Kuh“ und sie drängt unsere Behörde zum Flächenmaß, obwohl, wie sich immer mehr herausstellt, für Waldweiden die Fläche gar nicht messbar ist. Eines ist feststellbar: Infolge von Konflikten zwischen Österreich und der EU ist die notwendige Vorbereitung der Almbauern auf die EU-Flächenbemessung verzögert und nur mangelhaft erfolgt. Auch ein Rechtsgutachten der Universität Innsbruck vom August 2013 sagt zu dieser Sache eindeutig, dass die Errichtung eines Vermessungs-systems Aufgabe der staatlichen Behörden ist und dass die Übertragung von Systemfehlern auf die Förderungswerber unzulässig ist. Das ist aber leider geschehen. Bei rechtzeitiger Feststellung der Almfutterflächen vor Einführung der EBP wäre die rechtmäßig volle Fördersumme eben auf weniger Hektar bezogen, aber dafür unstrittig ausbezahlt worden.

Der Betreiber der Tauernlamm-Genossenschaft und SPÖ Politiker Ex-Bundesrat Robert Zehentner stellt klar, dass Waldweiden gar nicht vermessbar sind. Es kommt bei jeder Messung etwas anderes heraus. Dies ist auch die Einschätzung von weiteren Experten und auch von Johann Fuchs. Laut Zehentner müsste man mit der EU aushandeln, dass für die Betriebsprämien die Almfächen nach aufgetriebenen Großvieheinheiten zugeteilt werden. Das erspart den ungeheuren Vermessungsaufwand und die Unstimmigkeiten. „Wir hoffen, dieser Vorschlag wird gehört.“ Die Tierzahl mit den dokumentierten Ohrmarken ist auf den Almen leicht prüfbar.

 

  1. Die Panik der Behörden unter Minister Berlakovich

Es tut einem direkt weh und es erfüllt einem mit Schrecken, wenn man im Verlauf sieht, wie die nervös gewordenen Behörden im Ernstfall autoritär mit alten, obrigkeitsstaatlichen Maßstäben reagieren und in der Tretmühle alle Schuld nach Unten weitergeben. Die Almbauern/Bäuerinnen waren alle wütend, was in einer großen Demonstration 2013 vor Minister Berlakovich in Fuschl zum Ausdruck kam. Alle Einsprüche blieben aber nahezu wirkungslos und es machte sich eine Resignation breit.

Das macht das Dagegenhalten von Johann und Siglinde Fuchs in Unken und einiger Freunde, eines Heimo Urbas mit Gruppe in Kärnten, die sich gegen das Unrecht auflehnen, sichtbar und spürbar notwendig. Aber auch mehrere Mitarbeiter/innen in diversen Bezirksbauernkammern sind sauer auf das System und kämpfen für die Bauern.

 

  1. Die Beschuldigung der Almbauern und die erpressten Rückzahlungen sind ein Skandal und rufen nach Entschädigung.

Wenn erhoben werden kann, dass die AMA für alle 6000 betroffenen Almbauern von 2005 bis 2014 das gleiche Umrechnungssystem angewendet hat, dann sind die Vorwürfe an die Almbauern, sie hätten sich mit zu hohen Flächenangaben höhere und unberechtigte Mehrförderungen erschlichen, als absurd zu bezeichnen, weil das gar nicht möglich war. Die erpresserische Vorgangsweise bei Rückzahlungs-forderungen war nicht nur finanziell ein Schlag ins Gesicht, sondern sie war menschenunwürdig und kriminalisierend. Dass es in diesem Zusammenhang soziale und finanzielle Familientragödien bei Almbauern gab, ist nicht verwunderlich.

Der österreichische Staat muss auf Grund dieser Abläufe und Handlungen seiner Behörden alle geschädigten Almbauern im doppelten Sinne rehabilitieren,

  • zum einen durch Wiederherstellung der Ehre durch ein öffentliches Fehlerbekenntnis des Ministeriums
  • zum anderen eine komplette Rückzahlung der einbehaltenen Förderungen, die den betroffenen Bauern zustehen.

Das wird für die politischen Verantwortlichen eine große Herausforderung. Frau Ministerin Elisabeth Köstinger, an die seitens des Unabhängigen Bauernverbandes im März 2019 eine Petition übergeben wurde, wird eine Lösung suchen müssen.

 

Zusammenfassung von Johann Fuchs: 

  • Die Almbauern haben für die Almfutterflächen keinen Euro Förderung erhalten.
  • Durch die Heranziehung der schwierigst zu messenden Almfutterflächen wurde die rechtmäßig aus der Entkoppelung zustehende Fördersumme lediglich in mehr, kleinere Teilbeträge zerlegt und kein Euro unberechtigte Mehrförderung ausbezahlt.
  • Durch übertriebene AMA-Prüfungen und dringlich angeratene Flächenreduzierungen wurden den Bauern rechtmäßig zustehende Leistungsabgeltungen wieder abgezogen plus Sanktionsstrafen dazu.
  • Es braucht kein Bauer ein schlechtes Gewissen oder Schuldgefühle haben, dass er mit der Betriebsprämie 2005 bis 2014 eine Förderung für Fläche zu Unrecht erhalten hätte.
  • Diese Aufklärung soll dazu dienen, das entstandene Misstrauen zwischen Flachland- und Almbauern zu beenden, dass wir Bauern nicht durch rein vermutete Förderbezüge auseinanderdividiert werden.
  • Einen Lösungsansatz bietet die Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes (Rechtssache C-105/13 vom 05.06.2014), wo die volle Betriebsprämie bei Anwendung neuer Messmethoden auch auf die verkleinerte Fläche neu berechnet und ausbezahlt werden kann. Das wäre auch in Österreich ab 2005 möglich. Der Europäische Gerichtshof hat deutlich erkannt, dass die Ausgangsumme zur Einheitlichen Betriebsprämie dem Bauern rechtmäßig zustand und die Fläche nebensächlich war. Dieses Urteil wurde von Heimo Urbas, Almbauer in Kärnten, in die Diskussion eingebracht.

 

Abschluss: Wir brauchen bei diesem Almbauernkonflikt eine Aufklärung mit Einbeziehung der Angemessenheit und Vernunft. Die Almbauern sollen die Wertschätzung der Gesellschaft spüren, wenn sie die Dachterrassen Österreichs weiter pflegen, wenn sie uns herzlich empfangen bei unseren Wanderungen, uns „a Jausen auftischen und Musik machen“. Der Satz von Bäuerin Siglinde Fuchs: “Das Unrecht nagt an mir (an meiner Seele)“ gilt bis zur Erreichung einer fairen Lösung durch die zuständigen Behörden. Das Unrecht soll sie nicht mehr ruhen lassen, so lange, bis sie ihren Beitrag zu einer fairen Lösung leisten.

 

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