Offener Brief, 06.09.2011

Werte Mitglieder der Kärntnermilch!

Wie bereits in unserer Stellungnahme angeführt und durch einen Rechtskundigen bestätigt, kommt es aus unserer Sicht bei einer Unterzeichnung der Annahmeerklärung zu keiner Verbesserung für die Molkereimitglieder der Kärntnermilch.

In dieser ANNAHMEERKLÄRUNG ist am Ende ein merkwürdiger Nachsatz: Dort heißt es, dass bei Unterzeichnung der Annahmeerklärung durch den Lieferanten bis spätestens 30. September 2011 der Milchliefer- und Milchabnahmevertrag durch die Kärntnermilch automatisch als angenommen gilt.

Hier ist zu bemerken, dass nicht die Annahme des Vertrages unterschrieben wird, den Sie ja alle bereits besitzen, sondern es werden die Änderungen angenommen!

Abschließend bleibt festzuhalten, dass es sich de facto nur um ein Angebot einer Vertragsänderung handelt. Wird das Angebot angenommen, tritt dieses auch in Kraft. Es ist allerdings niemand verpflichtet, während der Laufzeit Vertragsänderungen beim Liefervertrag zuzustimmen. Wird die Annahmeerklärung nicht unterzeichnet, bleibt der alte Vertrag aufrecht.

Auch wenn der Obmann der Kärtnermilch in einem Leserbrief in der Kammerzeitung dies natürlich bestreitet, empfehlen wir den Mitglieder der Kärntnermilch die Unterschrift für die Annahmeerklärung zu verweigern.

Mit freundlichen Grüßen

Erna Feldhofer
Obfrau IG-Milch

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